Kirchgemeinde Ordnung

Die Bürgerschaft der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Straubenzell St. Gallen West erlässt gestützt auf Art. 12 der Verfassung der evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St. Gallen vom 13. Januar 1974 sowie auf die Kirchenordnung der evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St. Gallen vom 30. Juni 1980 die nachstehende Kirchgemeindeordnung :